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Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Die aktuelle TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Diese Technischen Regeln gelten für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Rollgerüsten.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit dem BetrSichV sind die bei der Verwendung von Leitern und Rollgerüsten auftretenden Gefährdungen zu beurteilen sowie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln.

Je nach u.a. Dauer und Häufigkeit, Umgebungsbedingungen usw. sind Leitern und Rollgerüste vom Arbeitgeber, der diese Arbeitsmittel seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, von Zeit zu Zeit prüfen zu lassen.

Wir von 3WORKS, sind dazu befähigt Ihnen diese Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel mit Nachweis und Dokumentation anzubieten. Aller Hersteller und gerne bei Ihnen vor Ort, sprechen Sie uns an!